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Die Verwendung von Google Fonts sorgt für Abmahnwelle

Ein Urteil hat eine Abmahnwelle in Deutschland ausgelöst. Das Urteil des Landgerichts München aus dem Januar 2022 verbietet die Online-Nutzung von Google Fonts aufgrund der unerlaubten Weitergabe von personenbezogenen Daten an Google

Jetzt berichten immer mehr Webseitenbetreiber von Forderungsschreiben über 100 €, da sie diese Fonts verwenden und damit einen „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ vornehmen.

Wir nehmen jetzt das Thema unter der Lupe und zeigen Ihnen, was Sie machen können, wenn Sie eine Abmahnung bekommen.

Aber was sind Google Fonts?

Google Fonts sind von Google kostenlos zu Verfügung gestellte Web-Schriftarten. Diese Bibliothek von über 1.400 Schriftarten ist frei verfügbar und kann auf Webseiten eingebettet und genutzt werden.

Alles läuft problemlos über die Server von Google. Die Schriftarten werden einfach nachgeladen, sodass Sie sich Platz auf den eigenen Servern sparen.

Auf diese Weise vereint Google Fonts Schlichtheit und Individualität in einem. Eine fehlerhafte Google-Fonts-Einbindung übermittelt jedoch personenbezogene Daten (in diesem Fall die IP-Adresse) der Website-Besucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.

Welche Gefahren entstehen bei einer Fehlerhaften Einbindung?

Damit Google die Schriftarten zur Verfügung stellen kann, laden Webseiten mit jedem Seitenbesuch automatisch die Fonts über einen Server von Google. Google liest dann im Gegenzug zahlreiche Daten von Webseitenbesuchern aus

Dazu zählen u.a.:

  1. der Browser,
  2. die Webseite, die der Nutzer besucht,
  3. das Betriebssystem des Nutzers,
  4. die Bildschirmauflösung des Nutzers
  5. die IP-Adresse des Nutzers sowie
  6. die Spracheinstellungen des Browsers.

Da Webseitenbesucher keinen Einfluss auf den Abruf und die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten haben, stellt dies, aus Sicht des Datenschutzes, eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar.

Was machen Sie, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich im ersten Schritt bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihren Rechtsberater. Weiterhin prüfen Sie bitte

  • ob Sie Google Fonts remote oder lokal eingebunden haben
  • ob Google Fonts remote (und damit rechtswidrig) eingebunden ist
    • Ist der Dienst remote eingebunden, lassen Sie die Google Fonts durch Ihren Webentwickler lokal in Ihre Webseite einbauen.
    • Haben Sie Google Fonts bereits lokal eingebunden, dann ist der Vorwurf innerhalb der Rundmail unbegründet.

Ist meine Webseite betroffen?

Ob auch Ihre Webseite „betroffen“ sein könnte, können Sie mit den folgenden Schritten selbst prüfen:

  1. Öffnen Sie Ihren Webbrowser im privaten Modus. Je nach Browser kann dieser Modus unterschiedliche Namen haben.
    1. Chrome: Inkognito-Modus
    2. Mozilla Firefox: Neues privates Fenster
    3. Safari: Privates surfen
  2. Öffnen Sie nun Ihre Webseite
  3. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Hintergrund der Webseite und dann auf „Untersuchen“.
  4. Klicken Sie nun auf Sources bzw. Quellen (siehe Screenshot – Chrome-Beispiel )

Sollten hier Einträge mit den Namen „fonts.gstatic.com“ oder „apis.google.com“ enthalten sein, dann steht fest, dass Sie noch immer die Google API nutzen.

Beachten Sie aber, dass Sie hier nur die jeweilig dargestellte Seite überprüfen (z. B. die Startseite/Homepage). Überprüfen Sie bei Bedarf auch einige Unterseiten manuell.

Was kann ich tun?

Sollten die Google API in diesen Fällen aktiv sein, können Sie Ihrem Webentwickler mitteilen, dies schnellstmöglich zu ändern.

Ergänzender Hinweis: Viele Webseiten nutzen zudem Cookiebanner, die nicht korrekt konfiguriert sind bzw. keine DSGVO konforme Funktionalität einhalten. In diesem Fall werden Google Fonts, Google Analytics, Facebook Pixel und weitere externe Quellen dennoch geladen, ohne dass eine Zustimmung des Webseitenbesuchers vorab erfolgt ist.

Achten Sie bitte darauf, dass neben den Google Fonts auch keine weiteren externe Quellen ohne Zustimmung des Nutzers geladen werden.

Sie benötigen kurzfristig Hilfe bei der Auswertung und schnellen Umsetzung auf Ihrer Webseite? Dann kontaktieren Sie uns doch gerne!

STEFAN SCHÄFER

Leitung SEO Key Account & Social Media Consulting

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