{"id":11339,"date":"2015-06-19T14:05:06","date_gmt":"2015-06-19T12:05:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.omsag.de\/?p=11339"},"modified":"2019-01-08T10:21:16","modified_gmt":"2019-01-08T09:21:16","slug":"social-plugins-so-verwendet-ihr-sie-rechtssicher-teil-1-datenschutzerklaerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.omsag.de\/proxy\/online-marketing-blog\/social-media\/social-plugins-so-verwendet-ihr-sie-rechtssicher-teil-1-datenschutzerklaerung\/","title":{"rendered":"Social Media Plugins: So verwendet ihr sie rechtssicher \u2013 Teil 1: Datenschutzerkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Social Media Plugins sind praktisch. \u00dcber sie teilen Besucher in ihrem Profil mit nur einem Klick, Artikel, Seiten oder Produkte, die ihnen gefallen. Was viele von ihnen ebenso wenig wissen wie erwarten: Mit dem Klick auf einen \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Button teilen sie auch pers\u00f6nliche Daten &#8211; direkt mit dem jeweilige Netzwerk. Wie rechtssicher ist also der Einsatz solcher Plugins aus Datenschutzsicht? Hier zeigen wir euch, was ihr bei der Einbindung beachten m\u00fcsst.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Facebook und Co. erfahren durch Social Plugins, wer wann welche Seiten im Netz besucht hat &#8211; unabh\u00e4ngig von einer tats\u00e4chlichen Interaktion mit dem Button und theoretisch auch dann, wenn man gar kein Facebook-Profil hat. Das Vorhandensein eines \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Buttons auf der Website reicht also bereits aus, um <strong>Personen via IP zu identifizieren<\/strong>, zuzuordnen und <strong>Informationen \u00fcber ihre Interessen<\/strong> und ihr <strong>Surfverhalten<\/strong> zu erfassen. Dies ist auch bei den Buttons anderer Sozialer Netzwerke der Fall \u2013 immer dann, wenn ein <strong>ausf\u00fchrbarer Code<\/strong> eingebunden wird.<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #50aa00;\">Da dies beim <span style=\"text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #50aa00; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/developers.facebook.com\/docs\/plugins\/share-button\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Share Button<\/a><\/span> nicht der Fall ist, gilt die \u201eTeilen\u201c-Schaltfl\u00e4che \u00fcbrigens auch als <strong>rechtssicher<\/strong>. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Link.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Code Plugins und insbesondere der Like Button von Facebook sind also aus gutem Grund zunehmend ins Visier des <strong>Datenschutzes<\/strong> geraten und einige Unternehmen wie u. a. das Hotelportal HRS, Peek &amp; Cloppenburg, Eventim oder Beiersdorf wurden bereits <strong>abgemahnt.<\/strong> Damit euch das nicht passiert, zeigen wir euch hier, worauf ihr bei der Implementierung von Social Plugins achten m\u00fcsst und stellen euch <strong>Muster-Datenschutzerkl\u00e4rungen f\u00fcr eure Website<\/strong> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h2>Social Plugins: So sch\u00fctzt ihr euch vor teuren Abmahnungen<\/h2>\n<p>Als Website-Betreiber seid ihr durch die Nutzung von Social Plugins zwar nicht f\u00fcr m\u00f6gliche <strong>Datenrechtsverst\u00f6\u00dfe<\/strong> seitens Facebook und Co. verantwortlich \u2013ihr macht die Datensammlung und -erhebung durch den Einbau des Codes jedoch erst m\u00f6glich. Daher seid ihr nach \u00a7 13 Abs.1 TMG dazu verpflichtet, eure Website-Besucher in den <strong>Datenschutzhinweisen<\/strong> verst\u00e4ndlich auf die Nutzung von Social Plugins und die Folgen hinzuweisen.<\/p>\n<h3>Welche Risiken drohen bei Nichteinhaltung?<\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Bu\u00dfgeld <\/strong><br \/>\nMehrere Unternehmen wurden wegen des Like Buttons bereits von Datenschutzbeh\u00f6rden abgemahnt. Hier droht ein Bu\u00dfgeld bis 300.000 Euro (43 (3) BDSG).<\/li>\n<li><strong>Unterlassungsaufforderung <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Seitenbesucher k\u00f6nnten wegen gesetzwidrigen Erhebens personenbezogener Daten gegen euch klagen. Es m\u00fcsste allerdings vor Gericht gekl\u00e4rt werden, ob tats\u00e4chlich eine Datenschutzverletzung vorliegt, da sich hier bis dato noch die Geister scheiden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Abmahnung <\/strong><br \/>\nMitbewerber k\u00f6nnten die Gelegenheit nutzen und euch wegen Wettbewerbsversto\u00df abmahnen lassen, was laut g\u00e4ngiger Rechtsprechung aber unwahrscheinlich ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hier findet ihr Muster-<strong>Datenschutzerkl\u00e4rungen*<\/strong> f\u00fcr Facebook, XING, Google+, Twitter und Co. Implementiert diese unter einem <strong>eigenen Men\u00fcpunkt \u201eDatenschutz\u201c<\/strong> auf eurer Website. Damit geht ihr juristischen Auseinandersetzungen und obigen Risiken aus dem Weg.<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung von Facebook-Plugins (Like Button)<\/h3>\n<p>Unser Angebot verwendet Social Plugins (&#8222;Plugins&#8220;) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (&#8222;Facebook&#8220;). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (wei\u00dfes \u201ef\u201c auf blauer Kachel, den Begriffen &#8222;Like&#8220;, &#8222;Gef\u00e4llt mir&#8220; oder einem \u201eDaumen hoch\u201c-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz &#8222;Facebook Social Plugin&#8220; gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https:\/\/developers.facebook.com\/docs\/plugins\/.<\/p>\n<p>Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Angebots aufruft, die ein solches Plugin enth\u00e4lt, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser \u00fcbermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend seinem Kenntnisstand:<\/p>\n<p>Durch die Einbindung der Plugins erh\u00e4lt Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Angebots aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button bet\u00e4tigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook \u00fcbermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die M\u00f6glichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.<\/p>\n<p>Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbez\u00fcglichen Rechte und Einstellungsm\u00f6glichkeiten zum Schutz der Privatsph\u00e4re der Nutzer , k\u00f6nnen diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https:\/\/www.facebook.com\/about\/privacy\/.<\/p>\n<p>Wenn ein Nutzer Facebook-Mitglied ist und nicht m\u00f6chte, dass Facebook \u00fcber dieses Angebot Daten \u00fcber ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verkn\u00fcpft, muss er sich vor dem Besuch des Internetauftritts bei Facebook ausloggen.<\/p>\n<p>Quelle: rechtsanwalt-schwenke.de<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung der Google \u201e+1\u201c-Schaltfl\u00e4che<\/h3>\n<p>Unsere Seite verwendet die \u201e+1\u201c-Schaltfl\u00e4che des Anbieters Google+ der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend \u201eGoogle\u201c.<\/p>\n<p>Bei jedem einzelnen Abruf unserer Webseite, die mit einer solchen \u201e+1\u201c-Komponente ausgestattet ist, veranlasst diese Komponente, dass der von Ihnen verwendete Browser eine entsprechende Darstellung der Komponente von Google herunterl\u00e4dt. Durch diesen Vorgang wird Google dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt, welche konkrete Seite unseres Internetauftrittes gerade besucht wird.\u00a0 Entsprechend den Angaben von Google erfolgt eine weitergehende Auswertung Ihres Besuchs nicht f\u00fcr den Fall, dass Sie nicht in Ihrem Google-Konto eingeloggt sind.<\/p>\n<p>Wenn Sie unsere Seite aufrufen und w\u00e4hrenddessen bei Google eingeloggt sind, kann Google bei dem Best\u00e4tigen des \u201e+1&#8243;-Buttons Informationen \u00fcber Ihren Google-Account, die von Ihnen weiterempfohlene Webseite sowie Ihre IP-Adresse und andere browserbezogene Informationen erfassen.\u00a0So kann Ihre \u201e+1\u201c-Empfehlung gespeichert und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden. Ihre somit abgegebene Google \u201e+1\u201c-Empfehlung kann dann als Hinweis zusammen mit Ihrem Account-Namen und gegebenenfalls mit Ihrem bei Google hinterlegten Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Konto oder an sonstigen Stellen, wie z.B. auf Webseiten und Anzeigen im Internet, eingeblendet werden. Des Weiteren kann Google Ihren Besuch auf unserer Seite mit Ihren bei Google gespeicherten Daten verkn\u00fcpfen.\u00a0Google zeichnet diese Informationen auch auf, um die Google-Dienste weiter zu verbessern.<br \/>\n<span style=\"color: #999999;\"> Wollen Sie daher vorgenannte Erfassung durch Google bestm\u00f6glich verhindern, m\u00fcssen Sie sich vor dem Besuch unseres Internetauftrittes aus Ihrem Google-Konto abmelden.<\/span><\/p>\n<p>Die Datenschutzhinweise von Google zur \u201e+1\u201c-Schaltfl\u00e4che mit allen weiteren Informationen zur Erfassung, Weitergabe und Nutzung von Daten durch Google, zu Ihren diesbez\u00fcglichen Rechten sowie zu Ihren Profileinstellungsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen Sie hier abrufen:\u00a0https:\/\/developers.google.com\/+\/web\/buttons-policy<\/p>\n<p>Quelle: Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung von Twitter<\/h3>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion &#8222;Re-Tweet&#8220; werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verkn\u00fcpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter \u00fcbertragen.<\/span><\/p>\n<p>Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der \u00fcbermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerkl\u00e4rung von Twitter unter http:\/\/twitter.com\/privacy.<\/p>\n<p>Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter k\u00f6nnen Sie in den Konto-Einstellungen unter http:\/\/twitter.com\/account\/settings \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Quelle: e-recht24.de<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung von Pinterest<\/h3>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Wir setzen auf unserer Website den Dienst pinterest.com ein. Pinterest.com ist ein Service der Pinterest, Inc., 808 Brannan St, San Francisco, CA 94103, USA. Durch den eingebundenen \u201ePin it\u201c-Button auf unsere Seite erh\u00e4lt Pinterest die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Pinterest eingeloggt, kann Pinterest diesen Besuch auf unserer Seite Ihrem Pinterest-Konto zuordnen und die Daten somit verkn\u00fcpfen. Die durch Anklicken des \u201ePin it\u201c-Buttons \u00fcbermittelten Daten werden von Pinterest gespeichert. Zu Zweck und Umfang der Datenerhebung, deren Verarbeitung und Nutzung sowie Ihren diesbez\u00fcglichen Rechten und Einstellungsm\u00f6glichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsph\u00e4re erhalten Sie weitere Informationen in den Pinterest -Datenschutzhinweisen, die Sie \u00fcber http:\/\/pinterest.com\/about\/privacy\/ abrufen k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p>Um zu verhindern, dass Pinterest den Besuch unserer Seite Ihrem Pinterest-Konto zuordnen kann, m\u00fcssen Sie sich vor dem Besuch unserer Seite von Ihrem Pinterest-Account abmelden.<\/p>\n<p>Quelle: Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung von XING<\/h3>\n<p>Wir setzen auf unserer Seite Komponenten des Netzwerks XING.com ein. Diese Komponenten sind ein Service der XING AG, Dammtorstra\u00dfe 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland.<br \/>\nBei jedem einzelnen Abruf unserer Webseite, die mit einer solchen Komponente ausgestattet ist, veranlasst diese Komponente, dass der von Ihnen verwendete Browser eine entsprechende Darstellung der Komponente von XING herunterl\u00e4dt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Nach unserem Kenntnisstand werden von XING keine personenbezogenen Daten des Nutzers \u00fcber den Aufruf unserer Webseite gespeichert. Ebenfalls speichert XING keine IP-Adressen. Zudem findet auch keine Auswertung des Nutzungsverhaltens \u00fcber die Verwendung von Cookies im Zusammenhang mit dem \u201cXING Share-Button\u201d statt. Weitere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen f\u00fcr den XING Share-Button unter: https:\/\/www.xing.com\/app\/share?op=data_protection<\/span><\/p>\n<p>Quelle: ratgeberrecht.eu<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung von LinkedIn<\/h3>\n<p>Wir setzen auf unserer Seite Komponenten des Netzwerks LinkedIn ein. LinkedIn ist ein Service der LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA. Bei jedem einzelnen Abruf unserer Webseite, die mit einer solchen Komponente ausgestattet ist, veranlasst diese Komponente, dass der von Ihnen verwendete Browser eine entsprechende Darstellung der Komponente von LinkedIn herunterl\u00e4dt.<\/p>\n<p>Durch diesen Vorgang wird LinkedIn dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt, welche konkrete Seite unserer Internetpr\u00e4senz gerade besucht wird. Wenn Sie den LinkedIn \u201eRecommend-Button\u201c anklicken w\u00e4hrend Sie in Ihrem LinkedIn-Account eingeloggt sind, k\u00f6nnen Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem LinkedIn-Profil verlinken. Dadurch ist LinkedIn in der Lage, den Besuch unserer Seiten Ihrem LinkedIn-Benutzerkonto zuordnen.<\/p>\n<p>Wir haben weder Einfluss auf die Daten, die LinkedIn hierdurch erhebt, noch \u00fcber den Umfang dieser durch LinkedIn erhobenen Daten. Auch haben wir keine Kenntnis vom Inhalt der an LinkedIn \u00fcbermittelten Daten. Details zur Datenerhebung durch LinkedIn sowie zu Ihren Rechten und Einstellungsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen Sie den Datenschutzhinweisen von LinkedIn entnehmen. Diese Hinweise finden Sie unter http:\/\/www.linkedin.com\/legal\/privacy-policy<\/p>\n<p>Quelle: Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner<\/p>\n<h3>Datenschutzerkl\u00e4rung f\u00fcr die Nutzung von Pinterest<\/h3>\n<p>Wir setzen auf unserer Website den Dienst pinterest.com ein. Pinterest.com ist ein Service der Pinterest, Inc., 808 Brannan St, San Francisco, CA 94103, USA. Durch den eingebundenen \u201ePin it\u201c-Button auf unsere Seite erh\u00e4lt Pinterest die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Pinterest eingeloggt, kann Pinterest diesen Besuch auf unserer Seite Ihrem Pinterest-Konto zuordnen und die Daten somit verkn\u00fcpfen. Die durch Anklicken des \u201ePin it\u201c-Buttons \u00fcbermittelten Daten werden von Pinterest gespeichert. Zu Zweck und Umfang der Datenerhebung, deren Verarbeitung und Nutzung sowie Ihren diesbez\u00fcglichen Rechten und Einstellungsm\u00f6glichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsph\u00e4re erhalten Sie weitere Informationen in den Pinterest -Datenschutzhinweisen, die Sie \u00fcber http:\/\/pinterest.com\/about\/privacy\/ abrufen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Um zu verhindern, dass Pinterest den Besuch unserer Seite Ihrem Pinterest-Konto zuordnen kann, m\u00fcssen Sie sich vor dem Besuch unserer Seite von Ihrem Pinterest-Account abmelden.<\/p>\n<p>Quelle: Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner<\/p>\n<h3>Erg\u00e4nzung: Auskunft\/Widerruf\/L\u00f6schung<\/h3>\n<p>Sie k\u00f6nnen sich aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, L\u00f6schung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder L\u00f6schung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.<\/p>\n<p>Quelle: Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner<\/p>\n<h2>Social Media Plugins und das deutsche Datenschutzrecht: Zur Diskussion<\/h2>\n<p>Kernfrage bei der Diskussion um Social Plugins ist, ob und inwieweit hierbei <strong>personenbezogenen Daten<\/strong> durch den Website-Betreiber \u00fcbermittelt werden. Unabh\u00e4ngig von der vertretenen Auffassung, muss der Einsatz von Social Plugins immer durch eine <strong>Erlaubnisnorm<\/strong> abgedeckt sein, um rechtssicher zu sein.<\/p>\n<p>Schwierigkeiten in der Beurteilung ergeben sich durch den Unterschied zwischen Seitenbetreiber und Facebook bzw. Social Network sowie deren Firmensitz (i. d. R. USA).<\/p>\n<p>Folgt man der Argumentation, dass Facebook durch Social Plugins und die Registrierung der Nutzer mit Realnamen ganz klar personenbezogene Daten nach \u00a7 3 (1) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erh\u00e4lt, kann man auch von einer \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch den Website-Betreiber gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG ausgehen. In diesem Fall m\u00fcsste der Nutzer im Vorfeld explizit der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten zugestimmt haben (\u00a7 4 Abs. 1 BDSG). Ohne seine Zustimmung w\u00e4re der Einsatz von Social Plugins demnach eine bu\u00dfgeldf\u00e4hige Ordnungswidrigkeit.<\/p>\n<p>Dagegen spricht, dass zwar Facebook die Daten erh\u00e4lt, nicht aber der Website-Betreiber. Aus dieser Sichtweise w\u00e4re er nur <strong>Hilfsperson zur Datenerhebung<\/strong> und eine Rechtsgrundlage nicht erforderlich. Weil er aber sehr wohl die <strong>IP-Adressen<\/strong> kennt, l\u00e4sst sich dennoch von einer \u00dcbermittlung personenbezogener Daten sprechen, was wiederum der <strong>bewussten, eindeutigen Erlaubnis<\/strong> des Seitenbesuchers bedarf (\u00a7 13 Abs. 2 TMG). Dies w\u00e4re jedoch nur per <strong>Registrierung auf der Website<\/strong> praktikabel und somit wenig praxistauglich.<\/p>\n<p>Bleiben noch die Information \u00fcber den Website-Besuch + die Interaktion, die beide letztlich <strong>Nutzerdaten<\/strong> darstellen. Diese n\u00e4mlich d\u00fcrfen vom Betreiber erhoben und verwendet werden, sofern dies f\u00fcr die Inanspruchnahme\/Abrechnung von Telemediendiensten erforderlich ist \u00a7 15 Abs. 1 TMG). Welche Dienste das sind, liegt im freien <strong>Ermessen des Seitenbetreibers<\/strong>, sodass folglich auch Social Plugins als Teil der Leistungen angesehen werden k\u00f6nnen. Damit diese funktionieren, ist die Daten\u00fcbermittlung an Facebook wiederum unabdingbar. Wichtig hierbei ist schlicht, die Nutzer \u00fcber die <strong>Datenschutzhinweise<\/strong> \u00fcber die Verwendung von Social Plugins zu informieren. Zus\u00e4tzlich empfiehlt sich die <strong>Zwei-Klick-L\u00f6sung<\/strong>, die wir euch im n\u00e4chsten Beitrag vorstellen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #a30303;\">*Hinweis: Bei den Datenschutzerkl\u00e4rungen handelt sich um allgemeine Muster f\u00fcr einfache Websites. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr oder Haftung daf\u00fcr, dass alle relevanten Punkte hierdurch abgedeckt sind.<\/span><\/p>\n<h3>Erg\u00e4nzung: Conversion Tracking in Facebook-Werbeanzeigen<\/h3>\n<p>Wer f\u00fcr seine Facebook-Werbeanzeigen Conversion-Tracking nutzt, um nachzuvollziehen, welche Handlungen User auf der Website durchgef\u00fchrt haben, ben\u00f6tigt dazu laut BDSG die <strong>Einwilligung des Nutzers<\/strong>. Da zur Erhebung der entsprechenden Daten ein Cookie gesetzt wird und die erhobenen Daten zusammen mit den <strong>pers\u00f6nlichen Accountdaten<\/strong> gespeichert werden, ist \u2013 zumindest durch Facebook \u2013 ein <strong>R\u00fcckschluss auf die Person<\/strong> m\u00f6glich. Daher gilt hier eine <strong>Einwilligungserfordernis<\/strong> nach \u00a74 Abs. 1 BDSG.<\/p>\n<p>Um dieser gerecht zu werden, empfiehlt sich entweder eine <strong>Einwilligung w\u00e4hrend des Registrierungsprozesses<\/strong> auf der Zielseite oder ein separates <strong>Pop-up<\/strong> mit Hinweis auf das Conversion-Tracking, in das der Nutzer <strong>per Klick einwilligen<\/strong> muss, bevor das Pixel geladen wird. Wichtig: Der Hinweis muss in jedem Fall f\u00fcr den User <strong>klar ersichtlich<\/strong> sein und es muss in der <strong>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong> \u00fcber die Datenspeicherung im Rahmen des Conversion-Trackings darauf hingewiesen werden.<\/p>\n<h3>Muster-Text Hinweis im Pop-up:<\/h3>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Unsere Website verwendet f\u00fcr statistische Zwecke Conversion-Tracking-Pixel von Facebook. Mit Hilfe eines Cookies kann damit nachvollzogen werden, wie unsere Marketingma\u00dfnahmen auf Facebook aufgenommen und verbessert werden k\u00f6nnen. \u00dcber Ihr Einverst\u00e4ndnis hiermit w\u00fcrden wir uns sehr freuen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung (Link auf eigene Datenschutzerkl\u00e4rung mit weiteren Hinweisen).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Unterhalb des Textes ist zus\u00e4tzlich eine Schaltfl\u00e4che(\u201eIch bin mit der Verwendung des Besucherauswertungs-Pixels von Facebook zur statistischen Erhebung meiner Daten einverstanden\u201c) einzuf\u00fcgen.<\/span><\/p>\n<h3>Erg\u00e4nzung der Datenschutzerkl\u00e4rung<\/h3>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Konversionsmessung mit dem Besucheraktions-Pixel von Facebook<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Mit Ihrer Einwilligung, welche Sie wie folgte erteilt haben \u201eIch bin mit der Verwendung des Besucherauswertungs-Pixels von Facebook zur statistischen Erhebung meiner Daten einverstanden\u201c, setzen wir innerhalb unseres Internetauftritts das \u201cConversion-Pixel\u201d der<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Facebook Inc.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #999999;\"> 1601 S. California Ave, <\/span><br \/>\n<span style=\"color: #999999;\"> Palo Alto, CA 94304, USA <\/span><br \/>\n<span style=\"color: #999999;\"> (\u201cFacebook\u201d)<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">ein. So kann das Verhalten von Nutzern nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dieses Verfahren dient dazu, die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen f\u00fcr statistische und Marktforschungszwecke auszuwerten und kann dazu beitragen, zuk\u00fcnftige Werbema\u00dfnahmen zu optimieren.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #999999;\"> Die erhobenen Daten sind f\u00fcr uns anonym, bieten uns also keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Identit\u00e4t der Nutzer. Allerdings werden die Daten von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil m\u00f6glich ist und Facebook die Daten f\u00fcr eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook- Datenverwendungsrichtlinie (https:\/\/www.facebook.com\/about\/privacy\/) verwenden kann. Sie k\u00f6nnen Facebook sowie dessen Partnern das Schalten von Werbeanzeigen auf und au\u00dferhalb von Facebook erm\u00f6glichen. Es kann ferner zu diesen Zwecken ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Eine Einwilligung in den Einsatz des Besucheraktions-Pixels darf nur von Nutzern, die \u00e4lter als 13 Jahre alt sind, erkl\u00e4rt werden. Falls Sie j\u00fcnger sind, bitten wir Sie, Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis zu fragen.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #999999;\">Bitte klicken Sie hier, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen m\u00f6chten: [Opt-Out-Link]&#8220;<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Deutschland http:\/\/www.youronlinechoices.com\/de\/praferenzmanagement\/<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">L\u00e4nderauswahl: http:\/\/www.youronlinechoices.com\/<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #999999;\">Quelle: Rechtsanw\u00e4lte Keller-Stoltenhoff, Keller GbR (IT-Recht Kanzlei), M\u00fcnchen<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Social Media Plugins sind praktisch. \u00dcber sie teilen Besucher in ihrem Profil mit nur einem Klick, Artikel, Seiten oder Produkte, die ihnen gefallen. 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